Posted on: 7. April 2020 Posted by: MAKING CLOUDS Comments: 0

Stellungnahme des Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. zur Aufrechterhaltung der
Bedarfsdeckung mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten und elektronischen Zigaretten
während einschränkender staatlicher Maßnahmen aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie
in Deutschland


Stellungnahme  | Berlin, März 2020


AUFRECHTERHALTUNG DER BEDARFSDECKUNG (SARS-COV-2-EPIDEMIE)
Gemäß Allgemeinverfügung, z.B. der Freien und Hansestadt Hamburg, dürfen die folgenden
Betriebe oder Einrichtungen einschließlich ihrer Verkaufsstellen geöffnet bleiben:
Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte,
Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre,
Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbaubedarfsmärkte, Tierbedarfsmärkte
sowie der Großhandel.
Es ist davon auszugehen, dass in den anderen Bundesländern entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen werden bzw. wurden.
Diese Liste spiegelt ab, was die Bevölkerung zum täglichen Leben benötigt. Hieraus folgt, dass
die Liste nicht vollständig abschließend sein kann. Die Liste der Betriebe oder Einrichtungen, die
geöffnet bleiben dürfen, ist also der Auslegung zugänglich.
Festzustellen ist, dass bspw. der Zeitungsverkauf vielfach in kleinen Kiosken stattfindet, in denen
auch Tabakwaren gehandelt werden. Gleiches gilt für Tankstellen. Die Aufrechterhaltung des
Betriebs dieser Verkaufsstellen bezweckt mithin nicht allein die Versorgung mit Zeitungen oder
mit Kraftstoff. Raucher können dort auch weiterhin ihren Bedarf an Tabakerzeugnissen decken.
Nichts anderes gilt für den Lebensmitteleinzelhandel. Auch dort können Tabakerzeugnisse
erworben werden.
Raucher gehören laut Angabe des Robert Koch Instituts zur Risikogruppe für schwere Verläufe bei
einer COVID-19 Erkrankung (SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),
Stand 13.03.2020, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html).
Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. | Unter den Linden 21, 10117 Berlin – Deutschland | member@bftg.org
Stellungnahme Version 2.0 | Berlin, März 2020
Der Fachhandel für elektronische Zigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten versorgt viele Menschen mit tabakfreien, aber nikotinhaltigen Produkten. Für diese Menschen ist es eine Grundversorgung. Diese Versorgung ist durch den Lebensmitteleinzelhandel, Kioske und Tankstellen nicht
gewährleistet, da dort vor allem Tabakerzeugnisse gehandelt werden. Auch regelmäßig zu ersetzenden Verbrauchsmaterialen wie Verdampfungsköpfe etc. können in der Regel vor Ort nur im
Fachhandel für elektronische Zigaretten bezogen werden.
Die besondere Bedeutung von Nikotin wird vom Gesetzgeber anerkannt. Das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs -Ermittlungsgesetz – „RBEG“) zeigt dies eindeutig auf. Gemäß § 5 Abs. 1 RBEG werden Tabakwaren zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränke in Abteilung 1 genannt.
Der Fachhandel für elektronische Zigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten ist für die notwendige Grundversorgung der Konsumenten entsprechend zu insb. Kiosken offen zu halten. Anderenfalls käme es vielfach zu einem Rückfall zum Konsum von Tabakerzeugnissen, was mit Blick auf das
damit verbundene Risiko nicht erwünscht sein kann.
Es steht außer Frage, dass die getroffenen staatlichen Maßnahmen zum Zwecke der Verlangsamung der laufenden SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland, notwendig sind. Jeder Einzelne ist
zudem aufgefordert, eigeninitiativ die Ansteckungsketten der Epidemie zu unterbrechen. Damit
dies gelingt, ist es unbedingt erforderlich, dass die Bürgerinnen und Bürger möglichst umfassend
auf alle unnötigen sozialen Kontakte verzichten. Nur so kann es noch gelingen, die medizinische
Versorgung in Deutschland aufrecht zu erhalten.
Die Herausforderung für jeden einzelnen ist groß. Die Beschränkung sozialer Kontakte ist mit
zunehmender Dauer vor allem eine große psychische Belastung. Wichtig ist deshalb, dass wir im
privaten Rahmen all das zur Verfügung haben, was uns im täglichen Leben vertraut und wichtig ist.
Für viele Menschen gehört Nikotin dazu.
Unsere Mitglieder wissen um ihre Verantwortung und stellen sicher, auch im Einklang mit etwaigen
Auflagen für Tankstellen und Zeitungshändler, dass der Handel unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen erfolgt. Dabei wird auch auf unnötige direkte Beratungsgespräche mit Kunden verzichtet und auf größtmöglichen Abstand zum aber auch zwischen den Kunden vor Ort geachtet.